Weitere 120.000 Kinder können Unterhaltsvorschuss erhalten
Bundestag verabschiedet erweitertes Gesetz - MdB Gudrun Zollner begrüßt Hilfe für Frauen, die unter schlechter Zahlungsmoral der Väter leiden müssen

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Juni 2017 die Erweiterung des Unterhaltsvorschussgesetzes beschlossen. Die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Fraktion im Familienausschuss, Gudrun Zollner aus Niederbayern, begrüßt dies ausdrücklich: „Damit erhalten 120.000 weitere Kinder staatlichen Vorschuss, wenn der Unterhaltspflichtige seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Vor allem aber lassen wir viele betroffene alleinerziehende Frauen, die ganz besonders stark unter der schlechten Zahlungsmoral leiden, nicht im Regen stehen.“
Hintergrund: Die Hälfte aller Unterhaltspflichtigen, über 90 Prozent davon sind Männer, bezahlt für seine Kinder gar keinen Unterhalt. Vom Rest kommt noch einmal die Hälfte entweder zu unregelmäßig oder in der Höhe nicht ausreichend seiner Verpflichtung nach. In solchen Fällen springt der Staat mit einem Vorschuss ein, den er anschließend wieder vom Unterhaltspflichtigen zurück fordert.
„Nun werden endlich alle Kinder ohne Zeitbegrenzung vom Unterhaltsvorschuss erfasst. Bislang war dies nur bis zum Alter von zwölf Jahren und maximal für 72 Monate möglich. Damit holen wir viele Ein-Eltern-Familien mit ihren Kindern aus der Armut heraus, nach aktuellen Berechnungen profitieren zusätzlich 120.000 Kinder in Deutschland von dieser Reform“, freut sich die Bundestagsabgeordnete. „Mit der jetzt gewählten Lösung haben wird außerdem dem Bestreben der Kommunen nach einem Bürokratieabbau Rechnung getragen.“
Das Gesetz tritt zum 1. Juli 2017 in Kraft, die Erweiterung wird dabei stufenweise erfolgen. So gilt künftig, dass Kinder im Alter von zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ebenfalls einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, wenn das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder wenn die Alleinerziehende im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt.
Gudrun Zollner, die auch Bezirksvorsitzende der Frauen-Union Niederbayern ist, hätte es gerne gesehen, wenn das Gesetz früher hätte verabschiedet werden können. Leider habe das SPD-geführte Bundesfamilienministerium aber im vergangenen Jahr einen unfertigen Gesetzesentwurf vorgelegt. Dieser habe auf Druck von CDU und CSU erst nachgebessert werden müssen. Darin fehlte nicht nur eine verbindliche Regelung mit den Bundesländern, die den Unterhaltsvorschuss bisher zu zwei Dritteln bezahlen mussten, sondern unter anderem auch die wichtige Frage, wie die Rückholquote erhöht werden kann, von dem erhöhten Personalaufwand ganz zu schweigen. Erst auf Druck von CDU und CSU wurde mit den Bundesländern verhandelt. Der Bund übernimmt jetzt 40 Prozent der Kosten und die Kommunen hatten Zeit, sich personell aufzustocken.
Untrennbar mit dem erweiterten Gesetz verbunden ist für Gudrun Zollner das Bemühen, den Vorschuss zurückzufordern: „Es muss klar sein, dass der Staat nur in Vorleistung tritt und die Unterhaltspflichtigen sich nicht dauerhaft aus der Verantwortung stehlen können.“ Die CSU-Familienpolitikern empfiehlt Bayern mit seiner deutschlandweiten Spitzen-Rückholquote von 36 Prozent als Vorbild: Im Freistaat würden die Jugendämter von der Rückforderung entlastet und alle Verfahren durch eigene Abteilungen am Landesamt für Finanzen zentral betrieben.