Selbständige Frauen können endlich beruhigt eine Familie planen
Die stellvertretende Bezirksvorsitzende der Mittelstands-Union Niederbayern, MdB Gudrun Zollner, begrüßt Gleichstellung von privat mit gesetzlich Versicherten

Bislang war es für Frauen, die am Anfang einer Selbständigkeit schwierig, sich für Kinder zu entscheiden. Dann nämlich, wenn sie sich in der unternehmerischen Anfangszeit schlichtweg eine Auszeit für die Familie nicht leisten können. „Dieses Hindernis ist nun beseitigt“, freut sich die stellvertretende Bezirksvorsitzende der Mittelstands-Union Niederbayern, die CSU-Bundestagsabgeordnete Gudrun Zollner. Sie kennt das Problem aus vielen Gesprächen mit selbständig tätigen Frauen, beispielsweise den „Unternehmerfrauen im Handwerk“ (UFH).
Krankentagegeld, um Verdienstausfall auszugleichen
Hintergrund: Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Februar 2017, eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes beschlossen. Damit können selbständig tätige Frauen, die privat versichert sind, sich während der gesetzlichen Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz absichern und Mutterschaftsleistungen in Höhe des Krankengeldes zu erhalten – indem sie über ihre private Krankenversicherung eine Krankentagegeldversicherung abschließen, um den Verdienstausfall in der Zeit des Mutterschutzes auszugleichen.
"Diese Gesetzesänderung war überfällig"
Der große Vorteil für die betroffenen Frauen: Sie haben nun die Chance, ohne Angst vor finanziellen Unwägbarkeiten zu entscheiden, ob sie während der letzten Wochen vor bzw. den ersten Wochen nach einer Entbindung ihrer selbständige Tätigkeit überhaupt nicht oder nur eingeschränkt nachgehen wollen. „Diese Gesetzesänderung war überfällig, denn damit sind selbständige Frauen endlich gesetzlich Versicherten gleichgestellt“, betont die niederbayerische Mittelstandspolitikerin abschließend.