Mutterschutz der heutigen Lebenswirklichkeit von Frauen angepasst

MdB Gudrun Zollner, Bezirksvorsitzende der Frauen-Union Niederbayern und stellvertretende Bezirksvorsitzende der Mittelstands-Union Niederbayern, begrüßt vom Bundestag verabschiedetes Gesetz

MdB Gudrun Zollner (M.) mit MdB Karl Holmeier sowie Handwerks-Präsident Dr. Georg Haber (4.v.r.), Hauptgeschäftsführer Toni Hinterdobler (l.) und den stell. Hauptgeschäftsführern Hans Schmidt (2.v.l.) und JJürgen Kilger (4.v.r.).

Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. März 2017, ein neues Mutterschutzgesetz verabschiedet, mit dem „die Regelungen endlich im 21. Jahrhundert angekommen sind“, so die niederbayerische CSU-Bundestagsabgeordnete Gudrun Zollner. Das Gesetz aus dem Jahr 1952 sei nun „der heutigen Lebenswirklichkeit von Frauen angepasst“, lobt Zollner, die auch Bezirksvorsitzende der Frauen-Union Niederbayern ist.

Das neue Mutterschutzgesetz trägt dem Bemühen Rechnung, Frauen auch bei Schwangerschaft weiter die Berufsausübung oder –ausbildung zu ermöglichen, ohne die Gesundheit von Mutter und ungeborenem Kind zu gefährden. Das Gesetz regelt deshalb so viel wie nötig, ohne die werdenden Mütter unter einer unnötigen Schutzglocke gefangen zu setzen, Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmung der Frauen seien nicht aus den Augen verloren worden. So wurden unter anderem die Regelungen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit flexibler gestaltet und neuesten gesundheitswissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Zwar bleibt Nachtarbeit für Schwangere weiterhin verboten. Von 20 bis 22 Uhr ist künftig jedoch eine Beschäftigung möglich, wenn die Schwangere zustimmt und zusätzlich eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.

Ein Gesetz für die Praxis

Ganz wichtig ist Gudrun Zollner, dass der neue Mutterschutz ein Gesetz mit möglichst geringem Aufwand für die Praxis ist. „Viele von der SPD geforderte Überregulierungen konnten wir von der CDU/CSU-Fraktion verhindern“, betont die Bundestagsabgeordnete, gleichzeitig stellvertretende Bezirksvorsitzende der Mittelstands-Union Niederbayern. So ist nun keine konkretisierende Gefährdungsbeurteilung für werdende bzw. stillende Mütter mehr nötig, wenn die bereits vorgeschriebene abstrakte Gefährdungsbeurteilung gar keine Gefahr ausweist. „Keiner Frau wäre gedient, wenn wir aus übertriebener Vorsicht Einstellungshemmnisse im Gesetz hätten“, erklärt Gudrun Zollner.

Zur Praxisfreundlichkeit gehört auch, dass das neue Mutterschutzgesetz erst zum 1. Januar 2018 in Kraft treten soll. Damit bleibt den Unternehmen, aber auch den Behörden, genug Zeit, um sich auf die Durchführung der neuen Bestimmungen vorzubereiten.

Mehr Schutz in Krisensituationen

Großen Wert hat die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag auf den Mutterschutz in Krisensituationen gelegt. So gilt der mutterschutzrechtliche Kündigungsschutz nun auch für Frauen, die eine Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche erlitten haben. Und für Frauen, die ein Kind mit Behinderungen zur Welt bringen, verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt von acht auf zwölf Wochen. Zudem werden erstmals auch Schülerinnen, Praktikantinnen und Studentinnen unter den Schutz dieses Gesetzes gestellt.

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