Bund erfüllt seinen Pflichtteil
bei der Finanzierung der Kinderbetreuung
„Der Bund hat sich zum Ziel gesetzt, die Kommunen zu entlasten – mit einer Aufstockung des Sonderfonds für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze um weitere 550 Millionen Euro ist ein großer Schritt getan“, so die CSU-Bundestagsabgeordnete Gudrun Zollner. Insgesamt wird sich der Bund von 2015 bis 2017 mit jährlich einer Milliarde Euro am Ausbau des Betreuungsangebots beteiligen. „Dabei wird der Bund nicht nur mehr von den Kosten für Unterkunft und Heizung übernehmen, sondern vor allem die Qualität der Betreuungseinrichtungen und die Zahl der Plätze stehen im Vordergrund“, so die Politikerin, die auch Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist. Ein weiterer Schwerpunkt soll ebenfalls auf der Sprachförderung in den Kindertagesstätten liegen.
Außerdem setzt der Bund auf Inklusion und ganztägige Betreuung: „Künftig werden auch Ausstattungsinvestitionen für diese Bereiche förderfähig sein, wie beispielsweise Küchen oder Sporthallen“, erklärt die Wallersdorfer Bundestagsabgeordnete.
Die Länder und Kommunen können auch nach 2017 auf weitere Entlastung durch den Bund setzen: „Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass 2017 und 2018 Länder und Kommunen einen höheren Anteil an den Einnahmen der Umsatzsteuer erhalten sollen“, so Zollner weiter.
Dies steht im Einklang mit dem Vorhaben der Bundesregierung, im Laufe der Legislaturperiode insgesamt 6 Milliarden Euro zur Finanzierung von Krippen, Kindergärten, Schulen und Hochschulen zu investieren.
Zollner: „Meiner Meinung nach ist dieser Gesetzesentwurf ein sehr gutes Zeichen für die Gemeinden. Denn unser föderales System macht die Leistungsfähigkeit Deutschlands aus. Doch dies kann nur funktionieren, wenn Länder und Kommunen mit genug Kapital ausgestattet sind und eigenverantwortlich handeln können.“