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MdB Gudrun Zollner:
Kompromiss bei Zeitarbeit und Werkverträgen umgesetzt
 

Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 1. Juni 2016 über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze wird der Kompromiss des Koalitionsausschusses zur Regulierung der Zeitarbeit und von Werkverträgen vom 10. Mai 2016 umgesetzt.

„Damit kann über sechs Monate nach Vorlage des ersten Entwurfs aus dem Ministerium von Andrea Nahles das parlamentarische Verfahren endlich starten“, betont die stellvertretende Vorsitzende der Mittelstandsunion Niederbayern Gudrun Zollner. Mit der Union wären gleicher Lohn für gleiche Arbeit und eine Vermeidung des Missbrauchs von Werkverträgen über ein halbes Jahr früher möglich gewesen, so die Bundestagsabgeordnete. Die zeitliche Verzögerung hätte leider der Koalitionspartner SPD zu verantworten. Für die zahlreichen Arbeitnehmer, die von dem Gesetzentwurf und den darin enthaltenen Neuregelungen profitieren werden, sei der Kompromiss aber jetzt ein gutes Signal.

Allerdings, so Zollner, seien nicht alle kritisierten Punkte an früheren Diskussionsentwürfen aufgegriffen worden. So fehle nach wie vor eine rechtssichere und bürokratiearme Definition, was unter Equal Pay zu verstehen sei. Auch die vorgesehenen Sanktionen, wie z.B. die gesetzliche Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zwischen Zeitarbeitnehmer und Entleiher bei Überschreiten der Überlassungshöchstdauer seien unverhältnismäßig. „Wir werden die kritischen Punkte im Verfahren selbstverständlich weiter thematisieren“, verweist MdB Gudrun Zollner auf die anstehenden parlamentarischen Beratungen.

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